Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel
Bus: Linie 473
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 35454 88144
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeinde Heideblick
Empfänger: Gemeinde Heideblick
IBAN: DE98 1203 0000 0010 6124 97
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015