Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Hinweise für Brandenburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Geschäftsbereich Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes! Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt können hier https://www.terminland.de/gemeinde-eichwalde/ gebucht werden.
Kontakt
E-Mail: ov@eichwalde.de
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 67502306
E-Mail: Einwohnermeldeamt@eichwalde.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015