Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Formulare
Vollmacht An- und Ummeldung
Einverständniserklärung
Datenweitergabe bei Um- und Abmeldung
Wohnungsgeberbestätigung
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Eberswalde: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Personalausweise, Reisepässe (Ausweisdokumente)
Wohnungsgeberbestätigung
ggf. Heiratsurkunde
ggf. Geburtsurkunde
ggf. Vollmacht An- und Ummeldung
ggf. Einverständniserklärung bei Ummeldung eines Minderjährigen
ggf. Datenweitergabe bei Ab- und Ummeldung
Unter Umständen können weitere Unterlagen nötig sein. Ausländische Dokumente müssen von einem/einer in Deutschland anerkannten Dolmetscher/in übersetzt worden sein.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015