• Vogelsang (Landkreis Oder-Spree, Brandenburg)
Mitgliedschaft bei einer Landesärztekammer

Anmeldung bei der Landesärztekammer

Als Ärztin oder Arzt in Brandenburg melden Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg an. Sie erhalten dann die Kammermitgliedschaft.

Beschreibung

Als Ärztin oder Arzt in Brandenburg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
  • deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
  • die berufliche Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Als Ärztin oder Arzt, die oder der gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln darf, sind Sie zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.

zuständige Stelle

Landesärztekammer Brandenburg

Geschäftsstelle Cottbus, Meldewesen

Ansprechpartner

Landesärztekammer Brandenburg - Geschäftsstelle Cottbus

Adresse

Hausanschrift

Dreifertstr. 12

03044 Cottbus/Chóśebuz

Kontakt

Telefon Festnetz: 0355 78010-0

Fax: 0355 78010-369

E-Mail: post@laekb.de

Version

Technisch erstellt am 12.01.2021

Technisch geändert am 06.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Approbation/Berufserlaubnis
  • Urkunden über akademische Grade und Titel (vor allem Promotionsurkunde(n), Habilitation) und/oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
  • Urkunde über die Facharztanerkennung

Formulare

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Approbation als Ärztin oder Arzt oder
  • Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes und
  • Ausübung des Berufs in Brandenburg oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Wohnsitz in Brandenburg  

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ärztin oder Arzt in Brandenburg sind, melden Sie sich selbst bei der Landesärztekammer an:

  • Füllen Sie den Meldebogen online vollständig aus.
  • Ein entsprechendes Anschreiben wird nach dem Ausfüllen generiert.
  • Drucken Sie den Meldebogen aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Unterlagen per Post bei der Landesärztekammer Brandenburg ein.
  • Die Landesärztekammer trägt Sie als neues Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

Fristen

Anmeldefrist: innerhalb 1 Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

vom Einzelfall abhängig; mindestens 2 Wochen

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 16.01.2020

Version

Technisch erstellt am 20.01.2020

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020