Anmeldung bei der Landesärztekammer

    Anmeldung bei der Landesärztekammer

    Als Ärztin oder Arzt in Brandenburg melden Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg an. Sie erhalten dann die Kammermitgliedschaft.

    Beschreibung

    Als Ärztin oder Arzt in Brandenburg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

    Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

    • die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
    • deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
    • die berufliche Fortbildung zu fördern und
    • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

    Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

    Als Ärztin oder Arzt, die oder der gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln darf, sind Sie zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.

    zuständige Stelle

    Landesärztekammer Brandenburg

    Geschäftsstelle Cottbus, Meldewesen

    Ansprechpartner

    Landesärztekammer Brandenburg - Geschäftsstelle Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreifertstr. 12

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 78010-0

    Fax: 0355 78010-369

    E-Mail: post@laekb.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Approbation/Berufserlaubnis
    • Urkunden über akademische Grade und Titel (vor allem Promotionsurkunde(n), Habilitation) und/oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
    • Urkunde über die Facharztanerkennung

    Formulare

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Approbation als Ärztin oder Arzt oder
    • Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes und
    • Ausübung des Berufs in Brandenburg oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Wohnsitz in Brandenburg  

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ärztin oder Arzt in Brandenburg sind, melden Sie sich selbst bei der Landesärztekammer an:

    • Füllen Sie den Meldebogen online vollständig aus.
    • Ein entsprechendes Anschreiben wird nach dem Ausfüllen generiert.
    • Drucken Sie den Meldebogen aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Unterlagen per Post bei der Landesärztekammer Brandenburg ein.
    • Die Landesärztekammer trägt Sie als neues Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb 1 Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

    Bearbeitungsdauer

    vom Einzelfall abhängig; mindestens 2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 16.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English