Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure Eintragung

    Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure Eintragung

    Eintragung in das Verzeichnis der Bauvorlageberechtigten Ingenieure im Land Brandenburg

    Um als Verfasser oder Verfasserin für Bauvorlagen beauftragt werden zu können, ist eine Eintragung in die Liste für bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen bei der Landes-Ingenieurkammer Voraussetzung.

    Beschreibung

    Bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen. Wer als bauvorlageberechtigter Ingenieur bzw. Ingenieurin arbeiten möchte, muss Mitglied der Ingenieurkammer und in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sein.

    In die Liste ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 65 Brandenburgische Bauordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure wird von der Ingenieurkammer Brandenburg geführt.

    Hinweis: Sollten Sie bereits in einer solchen Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen sein, gilt diese Eintragung auch in Brandenburg.

    Niedergelassene Bauvorlageberechtigte aus anderen EU-/EWR-Staaten:

    Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind Sie ohne Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt. Sie müssen in diesem Fall

               eine vergleichbare Berechtigung besitzen sowie

               dafür die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser vergleichbaren Anforderungen erfüllen.

    Sie müssen Ihre Tätigkeit bei der Ingenieurkammer Brandenburg anzeigen, bevor Sie erstmalig als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte tätig werden. Die Ingenieurkammer bestätigt Ihnen auf Antrag, dass die Anzeige erfolgt ist.

    Sind die Anforderungen in Ihrem Herkunftsstaat mit denen in Brandenburg nicht vergleichbar, müssen Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser und Entwurfsverfasserinnen erforderlichen Anforderungen erfüllen. Die Bescheinigung müssen Sie bei der Ingenieurkammer Brandenburg beantragen, die Sie nach Ausstellung der Bescheinigung in ein eigenes Verzeichnis einträgt.

    Hinweis: Wenn Sie Ihre Tätigkeit bereits in einem anderen Bundesland angezeigt haben, ist eine Anzeige in Brandenburg nicht nötig. Das gilt auch für die Ausstellung der Bescheinigung.

    zuständige Stelle

    Brandenburgische Ingenieurkammer

    Ansprechpartner

    Brandenburgische Ingenieurkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlaatzweg 1

    14473 Potsdam

    Kontakt

    Fax: +49 331 74318-30

    Telefon Festnetz: +49 331 74318-0

    E-Mail: info@bbik.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mit ausgefülltem Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:

    • Beglaubigte Kopie der Urkunde als Ingenieur oder Ingenieurin oder adäquat
    • (beglaubigte) Kopie des Zeugnisses über den Ingenieurabschluss oder eines adäquaten Abschlusses
    • Lebenslauf / beruflicher Werdegang
    • Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (maximal 3 Monate alt, Mindestdeckungssumme gemäß §10 BrbIngG)
    • ggf. Nachweis über Selbstständigkeit, z.B. Geschäftsführung einer GmbH oder ähnlich (siehe Antragsformular)
    • ggf. Bestätigung über die Eintragung bei einer anderen Ingenieurkammer
    • Nachweis der mindestens 2-jährigen Hochbauerfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden belegt durch:
      • Objektliste (siehe Antragsformular)
      • mindestens 3 kompletten Genehmigungsplanungen (maximal 5 Jahre alt) aus denen der Antragssteller eindeutig als Bearbeiter hervorgeht)

    Formulare

    Das Antragsformular finden Sie unter https://www.bbik.de/anerkennung-zulassung/bauvorlageberechtigung/

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich. Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Für die Eintragung in die Entwurfsverfasserliste müssen Sie

    • einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweisen,
    • nach dem Studienabschluss mindestens zwei Jahre praktisch auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden tätig gewesen sein,
    • den Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung im Land Brandenburg haben und
    • den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag.

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie den Antragbei der Ingenieurkammer Brandenburg ein.
    • Der Antrag wird durch den Eintragungsausschuss bearbeitet (dieser gibt ggf. Erläuterungen bzw. Aufforderungen zum Nachreichen von Unterlagen).
    • Sie erhalten anschließend postalisch einen Bescheid des Eintragungsausschusses

    Bearbeitungsdauer

    ca. 4 Monate

    Kosten

    150 € Eintragungsgebühr bauvorlageberechtigter Ingenieur bzw. bauvorlageberechtigte Ingenieurin

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 02.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Bauvorlageberechtigter, Mitglied der Ingenieurskammer, Bauvorlageberechtigte, Entwurfsverfasser, Bauingenieurin, Entwurfsverfasserin, Bauingenieur, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de