Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

    Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens ausüben, zeigen Sie dies unverzüglich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt an.

    Beschreibung

    Wenn Sie selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen oder gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen, haben Sie dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen, soweit nicht eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber anderen Stellen besteht. Satz 1 gilt nicht für kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten, die wie folgt erbracht werden:

     1.   in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft,

     2.   von Trägern im Sinne des § 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,

     3.   in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,

     4.   in Einrichtungen nach § 3 Abs. 2 oder in Einrichtungen, auf die das Heimgesetz anwendbar ist, oder

     5.   im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit oder zugunsten der betreuten Personen oder aus Gefälligkeit oder aus Gründen der familiären, verwandtschaftlichen oder nachbarschaftlichen Hilfe.

    Zu den Gesundheitsberufen zählen in der Regel:

    • Arzt oder Ärztin
    • Zahnarzt oder Zahnärztin
    • Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
    • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut oder -therapeutin
    • Apotheker oder Apothekerin
    • Heilpraktiker oder Heilpraktikerin
    • Altenpfleger oder Altenpflegerin
    • Diätassistent oder Diätassistentin
    • Ergotherapeut oder Ergotherapeutin
    • Hebamme oder Entbindungspfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -krankenpflegerin
    • Gesundheits- und Krankenpfleger oder Krankenpflegerin
    • Logopäde oder Logopädin
    • Masseur und medizinischer Bademeister oder Masseurin und medizinische Bademeisterin
    • Orthoptist oder Orthoptistin
    • Physiotherapeut oder Physiotherapeutin
    • Podologe oder Podologin
    • Rettungsassistent oder -assistentin bzw. Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin
    • Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent oder Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin
    • Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent oder Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin
    • Medizinisch-technischer Assistent oder Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
    • Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder
    • als selbstständig tätiger Desinfektor oder selbstständig tätige Desinfektorin

    Hinweis: Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer Tätigkeit müssen Sie ebenfalls anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Gesundheitsamt - Medizinaufsicht

    Aktuelles

    Medizinalaufsicht und Freiverkäufliche Arzneimittel

    Beschreibung

    Medizinalaufsicht

    Die Medizinalaufsicht erfasst und überwacht die Ausübung staatlich geregelter Berufe des Gesundheitswesens und der Führung von Berufsbezeichnungen.

    1. Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens
    2. Überwachung der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
    3. Heilpraktikererlaubnis


    Leichen- und Bestattungswesen...

    • Erfassung, Überprüfung, Archivierung von Totenscheinen
       
    • Auskunft, Einsicht und Ablichtung von Totenscheinen
       
    • Aufbewahrung und Beförderung von Leichen (u. a. Leichenpass)
       
    • Genehmigung zur Bestattung vor bzw. nach Ablauf der Bestattungsfrist
       
    • Umbettung


    Aufgabengebiete des Gesundheitsamtes sind die Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken, die Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes in den Handelseinrichtungen, die Betreuung der Einzelhändler in Bezug auf Verkaufsberatung (Verbrauchsinformationen, Gesundheitsrisiken-Selbstmedikation) ...

    Adresse

    Hausanschrift

    Grochwitzer Straße 20

    04916 Herzberg (Elster)

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2018 (von: Granzow, René)

    Technisch geändert am 10.07.2023 (von: David, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Ein Rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Stichwörter

    Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021 (von: Große, Sarah)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Große, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    beglaubigte Kopie der Berufsurkunde

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Nachweis zur Berechtigung der Berufsausübung (Berufsurkunde)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

    • Erstellen Sie die Anzeige.    
    • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.

    Fristen

    Anzeigefrist: unverzüglich vor Aufnahme der Tätigkeit  

    Kosten

    abhängig von den jeweiligen Gebührenordnungen der Städte und Landkreise

    Weitere Informationen

    Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 08.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.04.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)