Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

    Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

    Der Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis bzw. Waffenhandelserlaubnis hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 21 Abs. 6 WaffG).

    Beschreibung

    Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.

    zuständige Stelle

    Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.

    Ansprechpartner

    Polizeidirektion Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Nuhnenstraße 40

    15234 Frankfurt (Oder)

    Postfachadresse

    Postfach 14 65

    15234 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0335 561-1230

    Fax: 0335 561-2009

    E-Mail: pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis, Stellvertretungserlaubnis, Waffenhandelserlaubnis

    Antrag auf Erteilung einer

    • Waffenherstellungserlaubnis
    • Stellvertretungserlaubnis
    • Waffenhandelserlaubnis

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Polizeidirektion Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Juri-Gagarin-Straße 16

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis, Stellvertretungserlaubnis, Waffenhandelserlaubnis

    Antrag auf Erteilung einer

    • Waffenherstellungserlaubnis
    • Stellvertretungserlaubnis
    • Waffenhandelserlaubnis

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis

    Voraussetzungen

    Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.

    Fristen

    Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern für Kommunales am 07.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de