Abwasser
Informieren Sie sich hier über Abwasserbeseitigung und die Kosten dafür
Beschreibung
Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden (Stadtwerke, Zweckverbände, Ämter). Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit aller Brandenburgischen Bürger und Bürgerinnen. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt auch die Abwasserbeseitigung die Lebensqualität in allen Regionen des Landes.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Das Amt für Tiefbau und Stadtgrün befindet sich im Rathaus B.
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs: Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Regenwassergebühren, Regenwasser