Abwasser
Informieren Sie sich hier über Abwasserbeseitigung und die Kosten dafür
Beschreibung
Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden (Stadtwerke, Zweckverbände, Ämter). Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit aller Brandenburgischen Bürger und Bürgerinnen. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt auch die Abwasserbeseitigung die Lebensqualität in allen Regionen des Landes.
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Ansprechpartner
Amt 70 - Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung
Adresse
Postanschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-2735(Heike Reinschke, Fachbereichsleiterin Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung)
Fax: +49 355 612-132903
E-Mail: abfallwirtschaftsamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Regenwasser, Regenwassergebühren