Jagdschein Änderung

    Jagdschein Änderung

    Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein werden während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument vorgenommen. Die untere Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin aktualisiert die Angaben.

    Beschreibung

    Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnis und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..

    zuständige Stelle

    Untere Jagdbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 38 Fachdienst Fischerei, Jagdwesen und ÖRE

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1138

    14801 Bad Belzig

    Hausanschrift

    Potsdamer Straße 18

    14776 Brandenburg an der Havel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brandenburg, Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: RE 1
    • Haltestelle: Brandenburg, Potsdamer Straße
      Linien:
      • Bus: H
      • Bus: L
      • Bus: D

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Jagdbehörde Montag 09:00 - 12:00 Uhr (telefonisch) Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr (telefonisch) Fischereibehörde Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033841 91-0

    E-Mail: fb3@potsdam-mittelmark.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfallentsorgung, Fischereibehörde, Jagdbehörde

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Jagdschein

    Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis

    Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin

    Fristen

    Vier Wochen, nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Adressänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English