Jagdschein Änderung
Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein werden während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument vorgenommen. Die untere Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin aktualisiert die Angaben.
Beschreibung
Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnis und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..
Hinweise für Potsdam: Jagdschein - Änderung (Adressänderung) (IES:Potsdam)
Ist der Inhaber eines Jagdscheines nach Potsdam gezogen, so muss er sich in der Unteren Jagdbehörde melden, um den im Jagdschein angegebenen Wohnsitz ändern zu lassen.
Die Untere Jagdbehörde fordert aus der Zuzugsgemeinde die Akte des Jagdscheininhabers an.
zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe des ordnungsbehördlichen Vollzuges ist für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
- Fischereirecht als untere Fischereibehörde
- Jagdrecht als untere Jagdbehörde
- ordnungsbehördliche Hundehaltung - An- und Abmeldung
- ordnungsbehördliche Hundehaltung - Beißvorfälle
- ordnungsbehördliche Bestattungen
- Verbringung von Fund- und Verwahrtieren innerhalb des Stadtgebietes Potsdams in die zuständige Unterkunft
Die Anzeige der ordnungsbehördlichen Hundehaltung entbindet Sie nicht von der steuerlichen Anmeldung Ihres Hundes bei dem Bereich Steuern.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
BITTE BEACHTEN SIE: Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarungmöglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Fax: 0331 289841748
Telefon Festnetz: 0331 2891748
Internet
Formulare
Informationen zur Datenverarbeitung für Jagdangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
Jagdschein
Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis
Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 15 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
- Tarifstelle 6.2 Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
Hinweise für Potsdam: Jagdschein - Änderung (Adressänderung) (IES:Potsdam)
Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
Verfahrensablauf
Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin
Fristen
Vier Wochen, nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages
Kosten
Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR
Hinweise für Potsdam: Jagdschein - Änderung (Adressänderung) (IES:Potsdam)
- Die Adressänderung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023
Stichwörter
Adressänderung