Jagdschein Änderung

    Jagdschein Änderung

    Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein werden während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument vorgenommen. Die untere Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin aktualisiert die Angaben.

    Beschreibung

    Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnis und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..

    Hinweise für Potsdam: Jagdschein - Änderung (Adressänderung) (IES:Potsdam)

    Ist der Inhaber eines Jagdscheines nach Potsdam gezogen, so muss er sich in der Unteren Jagdbehörde melden, um den im Jagdschein angegebenen Wohnsitz ändern zu lassen.

    Die Untere Jagdbehörde fordert aus der Zuzugsgemeinde die Akte des Jagdscheininhabers an.

    zuständige Stelle

    Untere Jagdbehörde

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug

    Beschreibung

    Die Arbeitsgruppe des ordnungsbehördlichen Vollzuges ist für die folgenden Angelegenheiten zuständig:

    Die Anzeige der ordnungsbehördlichen Hundehaltung entbindet Sie nicht von der steuerlichen Anmeldung Ihres Hundes bei dem Bereich Steuern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelallee 6-10

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    BITTE BEACHTEN SIE: Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarungmöglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Fax: 0331 289841748

    Telefon Festnetz: 0331 2891748

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Jagdschein

    Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis

    Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin

    Fristen

    Vier Wochen, nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR

    Hinweise für Potsdam: Jagdschein - Änderung (Adressänderung) (IES:Potsdam)

    • Die Adressänderung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Adressänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English