Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Wer kann in die Liste der Freiwilligen Mitgliederder Ingenieurkammer eingetragen werden?

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Wer kann in die Liste der Freiwilligen Mitgliederder Ingenieurkammer eingetragen werden?

    Beschreibung

    In die Liste der Freiwilligen Mitglieder können Ingenieure die im Land Brandenburg wohnen oder hier Ihre berufliche Tätigkeit ausüben und eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweisen können, eingetragen werden.

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    In die Liste der Freiwilligen Mitglieder können Ingenieure die im Land Brandenburg wohnen oder hier Ihre berufliche Tätigkeit ausüben und eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweisen können, eingetragen werden.

    zuständige Stelle

    Brandenburgische Ingenieurkammer

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Brandenburgische Ingenieurkammer

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Mitgliedsantrag
    • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
    • lückenloser beruflicher Werdegang
    • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (ggf. Bestätigung des Arbeitgebers)
    • Referenzen (z.B. Arbeits-/Beschäftigungszeugnisse)
    • Nachweis über mind. zweijährige praktische Tätigkeit als Ingenieur

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    • ausgefüllter Mitgliedsantrag
    • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
    • lückenloser beruflicher Werdegang
    • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (ggf. Bestätigung des Arbeitgebers)
    • Referenzen (z.B. Arbeits-/Beschäftigungszeugnisse)
    • Nachweis über mind. zweijährige praktische Tätigkeit als Ingenieur

    Formulare

    Voraussetzungen

    In die Liste der freiwilligen Mitglieder ist als Kammermitglied auf Antrag einzutragen, wer

    • im Land Brandenburg seine Hauptwohnung oder seinen Hauptsitz der beruflichen Tätigkeit hat oder hier seinen Beruf ausübt,
    • berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen und
    • eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweist.

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    In die Liste der freiwilligen Mitglieder ist als Kammermitglied auf Antrag einzutragen, wer

    • im Land Brandenburg seine Hauptwohnung oder seinen Hauptsitz der beruflichen Tätigkeit hat oder hier seinen Beruf ausübt,
    • berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen und
    • eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Verfahrensablauf

    • Nach Eingang des ausgefüllten Mitgliedsantrags und der beizufügenden Anlagen prüft die Geschäftsstelle diese zunächst formal auf Vollständigkeit und leitet die Unterlagen anschließend an den Eintragungsausschuss der BBIK weiter. Dieser prüft die Eintragungsfähigkeit des Antragstellers umfassend. Ergeben sich hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzungen anhand der Unterlagen Zweifel oder bleiben Fragen offen, wird der Antragsteller entweder zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert oder/und ihm wird die Möglichkeit gegeben, in einem mündlichen Gespräch vor dem Eintragungsausschuss zu Einzelfragen Stellung zu beziehen.
    • Der Eintragungsausschuss leitet sein Prüfungsergebnis der Geschäftsstelle weiter. Bei positivem Ergebnis teilt die Geschäftsstelle der BBIK dem Antragsteller dies in einem Schreiben mit und stellt die Mitgliedsurkunde aus. Bei negativem Ergebnis ergeht ein Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    • Nach Eingang des ausgefüllten Mitgliedsantrags und der beizufügenden Anlagen prüft die Geschäftsstelle diese zunächst formal auf Vollständigkeit und leitet die Unterlagen anschließend an den Eintragungsausschuss der BBIK weiter. Dieser prüft die Eintragungsfähigkeit des Antragstellers umfassend. Ergeben sich hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzungen anhand der Unterlagen Zweifel oder bleiben Fragen offen, wird der Antragsteller entweder zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert oder/und ihm wird die Möglichkeit gegeben, in einem mündlichen Gespräch vor dem Eintragungsausschuss zu Einzelfragen Stellung zu beziehen.
    • Der Eintragungsausschuss leitet sein Prüfungsergebnis der Geschäftsstelle weiter. Bei positivem Ergebnis teilt die Geschäftsstelle der BBIK dem Antragsteller dies in einem Schreiben mit und stellt die Mitgliedsurkunde aus. Bei negativem Ergebnis ergeht ein Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Der Antrag auf Eintragung in die Liste freiwilligen Mitglieder kann jederzeit gestellt werden.

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Der Antrag auf Eintragung in die Liste freiwilligen Mitglieder kann jederzeit gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Unterlagen erfordert eine umfangreiche und für jeden Einzelfall individuelle Prüfung der Voraussetzungen durch den Eintragungsausschuss der BBIK. Dieser muss gegebenenfalls weitere Unterlagen nachfordern. Daher können keine festen Bearbeitungszeiten genannt werden. Aber in der Regel wird nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten über den Antrag entschieden.

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Die Bearbeitung der Unterlagen erfordert eine umfangreiche und für jeden Einzelfall individuelle Prüfung der Voraussetzungen durch den Eintragungsausschuss der BBIK. Dieser muss gegebenenfalls weitere Unterlagen nachfordern. Daher können keine festen Bearbeitungszeiten genannt werden. Aber in der Regel wird nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten über den Antrag entschieden.

    Kosten

    Eintragungsgebühr gemäß Ziffer 4 der Gebühren- und Auslagenordnung der BBIK: 155,00 €

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Eintragungsgebühr gemäß Ziffer 4 der Gebühren- und Auslagenordnung der BBIK: 155,00 €

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer unter www.bbik.de

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer unter www.bbik.de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: +49 (0)331 866-1676 Fax.: +49 (0)331 866-1753 am 02.10.2019

    Hinweise für Brandenburg: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: +49 (0)331 866-1676 Fax.: +49 (0)331 866-1753 am 02.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2019

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020