• Michendorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Anzeige der Verwendung von bestimmten Biozidprodukten

Anzeige von Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann

Gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, zeigen Sie dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz (LAVG) an.

Beschreibung

Die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Gefahrstoffe ist sowohl Betrieben als auch Privatleuten grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen gelten für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Fallen dabei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien an, müssen Sie als gewerbetreibende Person dies dem LAVG vor Beginn der Arbeiten melden.

zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Arbeitsschutz“

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

Adresse

Hausanschrift

Horstweg 57

14478 Potsdam

Hausanschrift

Postfach 90 02 36

14469 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 8683-444

Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)

Internet

Stichwörter

Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz

Version

Technisch erstellt am 28.01.2019

Technisch geändert am 25.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

In der Anzeige führen Sie mindestens auf:

  • Lage der Arbeitsstätte (Anschrift)
  • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen,
  • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren,
  • Anzahl der beteiligten Beschäftigten,
  • Beginn und Dauer der Tätigkeiten,
  • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten.

Außerdem führen Sie folgende Angaben beziehungsweise Unterlagen bei:

  • Sachkundigen-Zertifikat
  • gegebenenfalls Zulassung
  • Arbeitsplan
  • Betriebsanweisung

Formulare

Voraussetzungen

  • Beschäftigung von Sachkundigen nach TRGS 519 (Nummer 5 TRGS 519)
  • bei Arbeiten mit schwach gebundenen Asbest zusätzlich Zulassung als Fachbetrieb

Verfahrensablauf

Die beabsichtigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien zeigen Sie schriftlich an:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen beim LAVG ein.

Fristen

Anzeigefrist: spätestens 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten

Bearbeitungsdauer

unerheblich, da Information des Anzeigenden nur bei Mängeln erfolgt

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 10.12.2019

Version

Technisch erstellt am 17.12.2019

Technisch geändert am 04.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020