Jagdpachtvertrag
Ein abgeschlossener Jagdpachtvertrag ist der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Territorium der Jagdbezirk gelegen ist.
Beschreibung
Ein abgeschlossener Jagdpachtvertrag ist der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Territorium der Jagdbezirk gelegen ist. Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Jagdpächter oder Jagdpächterin darf nur sein, wer einen Jagdschein besitzt und diesen schon während 3 Jahren vor Abschluss des Pachtvertrages besessen hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde des Landkreises, in dem der Jagdbezirk liegt.
Ansprechpartner
Abteilung Bauen/Liegenschaften, Bereich Jagd
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
Linien:- Bus: 837
- Bus: 836
- Bus: 845
- Bus: 841
- Bus: 835
- Bus: 833
- Bus: 854
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03306 751-232(Kerstin Funke)
Kontaktperson
Frau Kerstin Funke (Jagd/Liegenschaften)
Internet
Bankverbindung
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00
BIC: BEVODEBB
Bankinstitut: Berliner Volksbank
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Landwirtschaft, Jagd- und Fischereiwesen - Jagd- und Fischreiwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03301 601-237(Jagd/Fischerei)
Telefon Festnetz: 03301 601-245(Fischerei/Jagd)
Telefon Festnetz: 03301 601-265(Jagdwesen)
Fax: 03301 601-80224
E-Mail: Jagd.Fischerei@oberhavel.de
Kontaktperson
Team Jagd- und Fischereiwesen
Hausanschrift
Fax: 03301 601-80224
Telefon Festnetz: 03301 601-245(Fischerei/Jagd)
Telefon Festnetz: 03301 601-265(Jagdwesen)
Telefon Festnetz: 03301 601-237(Jagd/Fischerei)
E-Mail: Jagd.Fischerei@oberhavel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Jagdpachtvertrag
Jagdschein
Formulare
Muster für Jagdpachtverträge sind im Internet bei den jagdlichen Verbänden und den Verbänden der Land- und Forstwirtschaft erhältlich. Jagdpachtverträge sind zivilrechtliche Verträge. Hierfür gibt es kein behördlich vorgeschriebenes Formular.
Für den Jagdpachtvertrag ist die Schriftformerfordernis geregelt in § 12 Abs. 4 Bundesjagdgesetz.
Voraussetzungen
Jagdpächter oder Jagdpächterin darf nur sein, wer einen Jagdschein besitzt und diesen schon während drei Jahren vor Abschluss des Pachtvertrages besessen hat.
Die Maximalfläche beträgt 1.000 ha Jagdfläche pro Person. Die Pächterhöchstzahl je Jagdbezirk ist gemäß § 14 Jagdgesetz für das Land Brandenburg nicht zu überschreiten. Bis 250 ha Jagdbezirksgröße sind maximal zwei Jagdpächter oder Jagdpächterinnen zulässig, für jede weitere Person ist mindestens 75 ha Jagdfläche erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Jagdpachtvertrag nach Abschluss schriftlich bei der unteren Jagdbehörde ein.
Die untere Jagdbehörde prüft den Vertrag und meldet Beanstandungen binnen drei Wochen per Beanstandungsbescheid.
Vor Ablauf der drei Wochen darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
Fristen
Gemäß § 12 Absatz 1 Bundesjagdgesetz beträgt die Frist für Beanstandungen seitens der unteren Jagdbehörde drei Wochen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel drei Wochen.
Kosten
Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR
Weitere Informationen
Die Fläche, auf der die Jagd vereinbart wurde, ist in den Jagdschein des Jagdpächters oder der Jagdpächterin einzutragen. Das gehört zum Verfahrensablauf Jagdschein Änderungen/Eintragungen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023
Stichwörter
Jagdverpachtung