Jagdpachtvertrag

    Jagdpachtvertrag

    Ein abgeschlossener Jagdpachtvertrag ist der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Territorium der Jagdbezirk gelegen ist.

    Beschreibung

    Ein abgeschlossener Jagdpachtvertrag ist der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Territorium der Jagdbezirk gelegen ist. Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Jagdpächter oder Jagdpächterin darf nur sein, wer einen Jagdschein besitzt und diesen schon während 3 Jahren vor Abschluss des Pachtvertrages besessen hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Jagdbehörde des Landkreises, in dem der Jagdbezirk liegt.

    Ansprechpartner

    Abteilung Bauen/Liegenschaften, Bereich Jagd

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 56

    16775 Gransee

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
      Linien:
      • Bus: 837
      • Bus: 836
      • Bus: 845
      • Bus: 841
      • Bus: 835
      • Bus: 833
      • Bus: 854

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03306 751-232(Kerstin Funke)

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00

    BIC: BEVODEBB

    Bankinstitut: Berliner Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Oberhavel - Fachdienst Landwirtschaft, Jagd- und Fischereiwesen - Jagd- und Fischreiwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Dechert-Straße 1

    16515 Oranienburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 601-237(Jagd/Fischerei)

    Telefon Festnetz: 03301 601-245(Fischerei/Jagd)

    Telefon Festnetz: 03301 601-265(Jagdwesen)

    Fax: 03301 601-80224

    E-Mail: Jagd.Fischerei@oberhavel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Jagdpachtvertrag

    Jagdschein

    Formulare

    Muster für Jagdpachtverträge sind im Internet bei den jagdlichen Verbänden und den Verbänden der Land- und Forstwirtschaft erhältlich. Jagdpachtverträge sind zivilrechtliche Verträge. Hierfür gibt es kein behördlich vorgeschriebenes Formular.

    Für den Jagdpachtvertrag ist die Schriftformerfordernis geregelt in § 12 Abs. 4 Bundesjagdgesetz.

    Voraussetzungen

    Jagdpächter oder Jagdpächterin darf nur sein, wer einen Jagdschein besitzt und diesen schon während drei Jahren vor Abschluss des Pachtvertrages besessen hat.

    Die Maximalfläche beträgt 1.000 ha Jagdfläche pro Person. Die Pächterhöchstzahl je Jagdbezirk ist gemäß § 14 Jagdgesetz für das Land Brandenburg nicht zu überschreiten. Bis 250 ha Jagdbezirksgröße sind maximal zwei Jagdpächter oder Jagdpächterinnen zulässig, für jede weitere Person ist mindestens 75 ha Jagdfläche erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Jagdpachtvertrag nach Abschluss schriftlich bei der unteren Jagdbehörde ein.

    Die untere Jagdbehörde prüft den Vertrag und meldet Beanstandungen binnen drei Wochen per Beanstandungsbescheid.

    Vor Ablauf der drei Wochen darf die Jagd nicht ausgeübt werden.

    Fristen

    Gemäß § 12 Absatz 1 Bundesjagdgesetz beträgt die Frist für Beanstandungen seitens der unteren Jagdbehörde drei Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel drei Wochen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR

    Weitere Informationen

    Die Fläche, auf der die Jagd vereinbart wurde, ist in den Jagdschein des Jagdpächters oder der Jagdpächterin einzutragen. Das gehört zum Verfahrensablauf Jagdschein Änderungen/Eintragungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Stichwörter

    Jagdverpachtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English