Ärztliche Prüfung Zulassung

    Ärztliche Prüfung Zulassung

    Hier finden Sie Informationen zum Medizinstudium

    Beschreibung

    Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin.

    Die ärztliche Ausbildung umfasst

    • ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, das eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt;
    • eine Ausbildung in erster Hilfe;
    • einen Krankenpflegedienst von drei Monaten,
    • eine Famulatur von vier Monaten und
    • die Ärztliche Prüfung, die in zwei Abschnitten abzulegen ist.

    Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate. Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren abgelegt. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von vier Jahren einschließlich eines Praktischen Jahres nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Arbeit, Verbraucherschutz und Gesundheit

    erforderliche Unterlagen

    Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:

    • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- / Lebenspartnerschaftsurkunde
    • den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife); bei im Ausland erworbenen Zeugnissen auch der Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle
    • das Studienbuch oder ein entsprechender Nachweis der Studienzeiten
    • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)

    Weitere Unterlagen sind in den Antragsvordrucken genannt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Ärztlichen Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie jeweils die vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Telefon (0331 866-0) poststelle@masgf.brandenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 15.09.2023 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)