Pharmazeutische Prüfung Zulassung

    Pharmazeutische Prüfung Zulassung

    Hier finden Sie Informationen zur pharmazeutischen Ausbildung.

    Beschreibung

    Das Studium der Pharmazie schließt eine Abschlussprüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Apotheker(in). Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:

    • ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität,
    • eine Famulatur von acht Wochen,
    • eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten,
    • die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
       

    Die Prüfungsabschnitte der Pharmazeutischen Prüfung werden abgelegt:

    • der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren,
    • der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts und nach einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
    • der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableistung der sich anschließenden praktischen Ausbildung.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Arbeit, Verbraucherschutz und Gesundheit

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Großbeerenstraße 181-183

    14482 Potsdam

    Postfachadresse

    Postfach 90 0236

    14438 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 8683-801

    Fax: 0331 8683-809

    E-Mail: gesundheit.office@lavg.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Gesundheitsschutz, LAVG

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Zulassung zur pharmazeutischen Prüfung müssen Sie unter anderem beilegen:

    • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- / Lebenspartnerschaftsurkunde
    • der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife); bei an ausländischen Ausbildungsstätten erworbenen Zeugnissen auch der Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde
    • der Nachweis über die Famulatur oder bei Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenassistenten die entsprechenden Nachweise
    • der Nachweis über ein Studium der Pharmazie von zwei Jahren
    • Bescheinigungen über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
       

    Weitere Unterlagen sind in den jeweiligen Antragsvordrucken genannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Pharmazeutischen Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie jeweils die vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Telefon (0331 866-0) poststelle@masgf.brandenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de