Mutterschaftsgeld Bewilligung

    Mutterschaftsgeld beantragen

    Unter welchen Bedingungen erhalten Sie Mutterschaftsgeld?

    Beschreibung

    Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.

    Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse.

    Wenn Sie privat versichert oder familienversichert sind und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis/Minijob), stellen Sie den Antrag beim Bundesversicherungsamt und erhalten einmalig maximal EUR 210,00.

    Selbstständig tätige Frauen, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, sondern privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld.

    Selbstständig tätige Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankentagegeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

    Ansprechpartner

    GKV Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 302 062880

    Fax: +49 302 0628888

    E-Mail: kontakt@gkv-spitzenverband.de

    Internet

    Stichwörter

    Gesundheitskasse, KK, Krankenbersicherung, Krankenkasse

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular

    • ärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin

    Voraussetzungen

    gesetzlich versichert (Arbeitnehmerin, unabhängig ob freiwillig- oder pflichtversichert):

    • Mutterschaftsgeld maximal EUR 13,00/Tag von der gesetzlichen Krankenversicherung

    gesetzlich versichert (Arbeitslose):

    • Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeld I

    familienversichert (Arbeitnehmerin, mind. mit Minijob):

    • Mutterschaftsgeld, einmalig maximal EUR 210,00, vom Bundesversicherungsamt 

    freiwillig in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld versichert (Selbstständige):

    • Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes

    privat versichert (Arbeitnehmerin, mind. mit Minijob):

    • Mutterschaftsgeld, einmalig maximal EUR 210,00, vom Bundesversicherungsamt

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe E am 13.12.2016

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Stichwörter

    Mutterschaftsgeld

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de