Mutterschaftsgeld beantragen
Unter welchen Bedingungen erhalten Sie Mutterschaftsgeld?
Beschreibung
Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie privat versichert oder familienversichert sind und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis/Minijob), stellen Sie den Antrag beim Bundesversicherungsamt und erhalten einmalig maximal EUR 210,00.
Selbstständig tätige Frauen, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, sondern privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld.
Selbstständig tätige Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankentagegeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Ansprechpartner
GKV Spitzenverband
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Hausanschrift
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Stichwörter
Gesundheitskasse, KK, Krankenbersicherung, Krankenkasse
Amt Meyenburg - Personal
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 033968 82527
E-Mail: personal@amtmeyenburg.de
Bankverbindung
Amt Meyenburg
Empfänger: Amt Meyenburg
IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
-
Antragsformular
-
ärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin
Voraussetzungen
gesetzlich versichert (Arbeitnehmerin, unabhängig ob freiwillig- oder pflichtversichert):
-
Mutterschaftsgeld maximal EUR 13,00/Tag von der gesetzlichen Krankenversicherung
gesetzlich versichert (Arbeitslose):
-
Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeld I
familienversichert (Arbeitnehmerin, mind. mit Minijob):
-
Mutterschaftsgeld, einmalig maximal EUR 210,00, vom Bundesversicherungsamt
freiwillig in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld versichert (Selbstständige):
-
Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes
privat versichert (Arbeitnehmerin, mind. mit Minijob):
-
Mutterschaftsgeld, einmalig maximal EUR 210,00, vom Bundesversicherungsamt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe E am 13.12.2016
Stichwörter
Mutterschaftsgeld