Jägerprüfung Zulassung

    Jägerprüfung Zulassung

    Der Bewerber hat spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg die Zulassung zur Prüfung zu beantragen/sich anzumelden. Der Landesjagdverband Brandenburg ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt.

    Beschreibung

    Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber oder die Bewerberin im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll. Es sind in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachzuweisen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar. Die Länder können die Zulassung zur Jägerprüfung insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. Für Bewerber oder Bewerberinnen, die vor dem 1. April 1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung. Eine vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik abgelegte Jagdprüfung für Jäger oder Jägerinnen, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen, steht der Jägerprüfung im Sinne des Satzes 1 gleich.

    zuständige Stelle

    Landesjagdverband Brandenburg e.V. und oberste Jagdbehörde

    Ansprechpartner

    Landesjagdverband Brandenburg e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarmunder Str. 35

    14552 Michendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33205 21090

    E-Mail: info@ljv-brandenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 12.01.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Landkreis Barnim - Jagdbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 214-1424

    Fax: +49 3334 214-2424

    E-Mail: jagdbehoerde@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    ANTRAG AUF ERTEILUNG BZW. VERLÄNGERUNG EINES JAGDSCHEINES

    Stichwörter

    Jagdbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2023 (von: Biesel, Heike)

    Technisch geändert am 27.12.2023 (von: Biesel, Heike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
    • Formgebundener Antrag je nach Festlegung der zuständigen Stelle

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Nachweis über die erfolgte Ausbildung
    • Bei Minderjährigen (Jugend-Jagdschein) schriftliches Einverständnis der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
    • Bei Wiederholungsprüfung schriftliche Bestätigung des Nicht-Bestehens der Prüfung (§ 13 Abs. 2 der Jägerprüfungsordnung)
    • Ggf. Erklärung der örtlich zuständigen Jagdbehörde über Anmeldung bei anderer Jagdbehörde bzw. dem Landesjagdverband Brandenburg e. V. zum Ablegen der Jägerprüfung
    • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Bewerber, die Bewerberin haben spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg e. V. die Zulassung zur Prüfung zu beantragen und sich anzumelden.   

    Der Landesjagdverband Brandenburg e. V. ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt. Der Antrag erfolgt formgebunden mit den Formularen des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V.

    Fristen

    Anmeldeschluss 2 Monate vor schriftlicher Prüfung

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 280,00 EUR

    Weitere Informationen

    Die Ausbildung darf maximal vier Jahre zurückliegen und wird aus anderen Bundesländern anerkannt, wenn der Anforderungskatalog erfüllt wird (§ 3 Abs. 4 und 5 Jägerprüfungsordnung).

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 17.08.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Jagdscheinausstellung, Jagdprüfung, Jagdscheinerteilung, Jäger, Jagdschein, Jagdwesen, Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins, Jagd

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)