Jägerprüfung Zulassung
Der Bewerber hat spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg die Zulassung zur Prüfung zu beantragen/sich anzumelden. Der Landesjagdverband Brandenburg ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt.
Beschreibung
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber oder die Bewerberin im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll. Es sind in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachzuweisen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar. Die Länder können die Zulassung zur Jägerprüfung insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. Für Bewerber oder Bewerberinnen, die vor dem 1. April 1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung. Eine vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik abgelegte Jagdprüfung für Jäger oder Jägerinnen, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen, steht der Jägerprüfung im Sinne des Satzes 1 gleich.
Hinweise für Potsdam: Jägerprüfungszulassung (IES:Potsdam)
Achtung:
Jägerprüfungen im Land Brandenburg werden durch den Landesjagdverband Brandenburg e. V. als zentrale Prüfungsstelle durchgeführt!
Dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) obliegt seit dem 1.1.2009 mit Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg auf Grundlage von § 24 Abs. 5 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung (Beleihung).
zuständige Stelle
Landesjagdverband Brandenburg e.V. und oberste Jagdbehörde
Hinweise für Potsdam: Jägerprüfungszulassung (IES:Potsdam)
Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Saarmunder Str. 35
14552 Michendorf
Tel.: 033205 2109-0
Fax: 033205 2109-11
E-Mail: info@ljv-brandenburg.de
Ansprechpartner
Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 33205 21090
E-Mail: info@ljv-brandenburg.de
Internet
Landeshauptstadt Potsdam - 3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug ist zuständig für die Erteilung von Jagd- und Fischereischeinen, die Einhaltung und Überwachung der Hundehalterverordnung (keine steuerliche Anmeldung) sowie für die Ermittlung von Angehörigen von Verstorbenen.
Ebenfalls führt die Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug während der Dienstzeiten die Verbringung von Fundtieren, die innerhalb des Stadtgebiets Potsdam gefunden werden, in die zuständige Unterkunft durch.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
BITTE BEACHTEN SIE: Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarungmöglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0331 2891748
Fax: 0331 289841748
Internet
Formulare
Informationen zur Datenverarbeitung für Jagdangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Formgebundener Antrag je nach Festlegung der zuständigen Stelle
Hinweise für Potsdam: Jägerprüfungszulassung (IES:Potsdam)
Erforderliche Unterlagen sind beim Landesjagdverband Brandenburg e.V. zu erfragen.
Formulare
Voraussetzungen
- Nachweis über die erfolgte Ausbildung
- Bei Minderjährigen (Jugend-Jagdschein) schriftliches Einverständnis der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Bei Wiederholungsprüfung schriftliche Bestätigung des Nicht-Bestehens der Prüfung (§ 13 Abs. 2 der Jägerprüfungsordnung)
- Ggf. Erklärung der örtlich zuständigen Jagdbehörde über Anmeldung bei anderer Jagdbehörde bzw. dem Landesjagdverband Brandenburg e. V. zum Ablegen der Jägerprüfung
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Bewerber, die Bewerberin haben spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg e. V. die Zulassung zur Prüfung zu beantragen und sich anzumelden.
Der Landesjagdverband Brandenburg e. V. ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt. Der Antrag erfolgt formgebunden mit den Formularen des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V.
Fristen
Anmeldeschluss 2 Monate vor schriftlicher Prüfung
Kosten
Verwaltungsgebühr: 280,00 EUR
Hinweise für Potsdam: Jägerprüfungszulassung (IES:Potsdam)
Anfallende Gebühren sind beim Landesjagdverband Brandenburg e.V. zu erfragen.
Weitere Informationen
Die Ausbildung darf maximal vier Jahre zurückliegen und wird aus anderen Bundesländern anerkannt, wenn der Anforderungskatalog erfüllt wird (§ 3 Abs. 4 und 5 Jägerprüfungsordnung).
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023
Stichwörter
Jagd, Jagdscheinerteilung, Jagdscheinausstellung, Jäger, Jagdprüfung, Jagdwesen, Jagdschein, Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins