Jagderlaubnis Erteilung

    Jagderlaubnis Erteilung

    Bei der Erteilung einer Jagderlaubnis wird ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Jagdausübungsberechtigten (Erlaubnisgeber oder Erlaubnisgeberin) und Jäger oder Jägerin (Erlaubnisnehmer oder Erlaubnisnehmerin) geschlossen.

    Beschreibung

    Bei der Erteilung einer Jagderlaubnis wird ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Jagdausübungsberechtigten und Jäger oder Jägerin (Erlaubnisnehmer oder Erlaubnisnehmerin) geschlossen. Hierbei besteht kein behördlicher Kontakt.

    Nachdem die Jagderlaubnis entgeltlich erteilt wurde, muss diese durch die untere Jagdbehörde in den Jagdschein des Erlaubnisnehmers oder der Erlaubnisnehmerin eingetragen werden. Das Verfahren gehört zu den Leistungen

      • Jagdschein Eintragung
      • Jagdschein Änderung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Jagdbehörde im Rahmen der Beratungstätigkeit zum Vollzug des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg.

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Jagd- und Fischereibehörde

    Beschreibung

    Als untere Jagdbehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich Jagdrecht zuständig, sofern sie nicht der obersten Jagdbehörde zugewiesen sind.

    Aufgaben Jagdbehörde:

    • Durchführung der Jägerprüfung
    • Erteilung von Jagdscheinen
    • Überprüfung der Existenz von Jagdbezirken
    • Überprüfung der Nutzbarkeit von Jagdbezirken
    • Aufsicht über Jagdgenossenschaften
    • Bestätigung der Anzeige von Jagdpachtverträgen
    • Erteilung von Jagderlaubnissen
    • Bestätigung/ Festsetzung von Abschussplänen
    • Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren

    Als untere Fischereibehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich des Fischereirechts zuständig, sofern sie nicht der obersten Fischereibehörde zugewiesen sind. Für das Angeln von Friedfischen ist im Land Brandenburg seit dem 1. August 2006 kein Fischereischein bzw. Jugendfischereischein und damit auch keine Prüfung mehr erforderlich. Kinder müssen allerdings das Alter von acht Jahren erreicht haben. Angler, die Raubfische angeln wollen, benötigen einen entsprechenden Fischereischein. Sie müssen dafür  bestimmte Qualifikationen nachweisen.

    Aufgaben Fischereibehörde: 

    • Durchführung der Anglerprüfung
    • Erteilung von Fischereischeinen
    • Genehmigung von Angelveranstaltungen
    • Bestätigung der Anzeige von Fischereipachtverträgen
    • Fischereiaufsicht
    • Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren

    Anglerprüfungen im Landkreis Elbe-Elster

    Der Landkreis Elbe-Elster übernimmt bis auf Weiteres keine Anglerprüfungen mehr. Auf der Grundlage des § 19 des Brandenburgischen Fischereigesetzes (BbgFischG) erfolgt die Anglerprüfung im Auftrag der Unteren Fischereibehörde (UFB) der Landkreise und kreisfreien Städte oder von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die von der Obersten Fischereibehörde anerkannt wurden. Diese Anerkennung erfolgt vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg auch für den Landesanglerverband Brandenburg e.V. Interessenten für die Anglerprüfung melden sich bitte bei den zugelassenen Prüfungsstellen bzw. bei den hier genannten Personen:

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Lanfter 5

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-4419(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)

    Fax: +49 3535 46-4448

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-4404(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-4458(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)

    E-Mail: ordnungsamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Der oder die Jagdausübungsberechtigte ist nicht verpflichtet, Dritten die Jagd im Jagdbezirk zu gestatten. Eine Jagderlaubnis darf nur an Jäger oder Jägerinnen erteilt werden. Sie umfasst maximal 1.000 ha Jagdfläche pro Person. Bei mehreren Jagdausübungsberechtigten muss die Erlaubnis von allen Jagdausübungsberechtigten schriftlich erteilt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zwischen Jagdausübungsberechtigten und Jäger oder Jägerin wird ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen. Nach § 16 Abs. 3 Jagdgesetz für das Land Brandenburg ist die Schriftform erforderlich. Es ist keine Form/Muster vorgeschrieben.

    Kosten

    Die Jagderlaubnis ist keine behördliche Entscheidung. Es fallen keine Gebühren an. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis wird im Rahmen eines Vertrages zwischen Jagdausübungsberechtigten und Jäger oder Jägerin geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de