Architektenliste Eintragung

    Architektengesellschaft Eintragung beantragen

    Eintragung in die Architektengesellschaft beantragen für das Land Brandenburg

    Beschreibung

    Eine Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder eine Kapitalgesellschaft dürfen die Berufsbezeichnungen "Architektin" oder "Architekt", "Innenarchitektin" oder "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitektin" oder "Landschaftsarchitekt" und "Stadtplanerin" oder "Stadtplaner" oder diese Berufsbezeichnungen mit Zusätzen oder Wortverbindungen nur in ihrem Namen oder Ihrer Firma führen, wenn sie in ein besonderes Verzeichnis, das Gesellschaftsverzeichnis, bei der Architektenkammer eingetragen oder als auswärtige Gesellschaft dazu berechtigt sind.

    zuständige Stelle

    Brandenburgische Architektenkammer

    Ansprechpartner

    Brandenburgische Architektenkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 52

    14467 Potsdam

    Kontakt

    Fax: 0331 2759111

    Telefon Festnetz: 0331 27591-0

    E-Mail: info@ak-brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    AK, Architekt, Mitgliedschaft, Weiterbildung

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Öffentlich beglaubigte, d.h. notarielle Ausfertigung des Gesellschafts bzw. Partnerschaftsvertrags, in dem die Vorgaben aus § 7 Abs. 2 Satz 1 BbgArchG, im Falle der Partnerschaftsgesellschaften nur die Ziffer 7, geregelt sind;
    • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den Mindestanforderungen aus § 10 BbgArchG genügt (aus dem Nachweis muss ausdrücklich hervorgehen, dass die Gesellschaft selbst Versicherungsnehmerin ist);
    • Nachweis über die Anmeldung der Kapitalgesellschaft zum Handelsregister, der Partnerschaftsgesellschaft zum Partnerschaftsregister;
    • Nachweise der Berechtigungen zum Führen der Berufsbezeichnung;
    • Liste aller Gesellschafter mit Angaben zur jeweiligen Berufszugehörigkeit;
    • Kopie Einzahlungsbeleg für die Gebührenzahlung

    Formulare

    • Registrierung über das online Verfahren:

    https://eap.brandenburg.de/web/sbb/login

    Voraussetzungen

    • Gegenstand des Unternehmens die Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner ist,
    • die Berufsangehörigen mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile innehaben und die weiteren Anteile von natürlichen Personen gehalten werden, die aufgrund ihrer Berufsausbildung zum Erreichen des Unternehmenszwecks beitragen können und einen freien Beruf ausüben,
    • die zur Geschäftsführung befugten Personen mehrheitlich Berufsangehörige sind und gewährleistet ist, dass die Gesellschaft verantwortlich von Berufsangehörigen geführt wird,
    • Kapitalanteile nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden dürfen,
    • bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien die Aktien auf Namen lauten,
    • die Übertragung von Kapital und Geschäftsanteilen an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden ist und
    • die für die Berufsangehörigen nach § 25 Brandenburgisches Architektengesetz geltenden Berufspflichten von der Gesellschaft beachtet werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Brandenburgisches Architektengesetz:

    https//bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgarchg#7

    Partnerschaftsgesellschaftsgesetz:

    https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__8.html

    Gebührenordnung der Brandenburgischen Architektenkammer:

    https://ak-brandenburg.de/sites/default/files/recht/Gebuehrenordnung.pdf

    Verfahrensablauf

    • Die Eintragung erfolgt auf Antrag
    • Die Entscheidung trifft der Eintragungsausschuss der Architektenkammer
    • Das Verfahren kann auch über den Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg als Einheitliche Stelle im Sinne der §§ 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden

    Fristen

    Keine Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung ist unverzüglich, spätestens binnen drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen zu treffen.

    Kosten

    • 510,00 €
    • Die Antragsgebühr ist unter Angabe des Namens oder der Firma und des nachstehend genannten Verwendungszwecks auf folgendes Konto der Brandenburgischen Architektenkammer zu überweisen:
    • IBAN: DE09160200864910112282
    • BIC: HYVEDEMM470 HypoVereinsbank
    • Verwendungszweck: Antrag Gesellschaft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Durch die Aufnahme in das Gesellschaftsverzeichnis wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: +49 (0)331 866-1676 Fax.: +49 (0)331 866-1753 am 16.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de