Landestierärztekammer Aufnahme
Beschreibung
Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Kammern in ihrer Meldeordnung.
zuständige Stelle
Geschäftsstelle
Französische Str. 53
10117 Berlin
Tel. 030 - 201 43 38 - 0
Fax. 030 - 201 43 38 - 88
geschaeftsstelle@btkberlin.de
Zuständigkeit
Geschäftsstelle
Französische Str. 53
10117 Berlin
Tel. 030 - 201 43 38 - 0
Fax. 030 - 201 43 38 - 88
geschaeftsstelle@btkberlin.de
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
siehe "Voraussetzungen"
Formulare
Voraussetzungen
Für die Berufsausübung erforderliche Zeugnisse und Bescheinigungen, u.a.:
- Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, berufliche und private Anschrift
- Hochschule, Ausbildungsstätte, Ort und Datum der tierärztlichen Prüfung, Datum der Approbations- oder Erlaubniserteilung sowie erforderlichenfalls Arbeitserlaubnis
- erworbene akademische Grade und Titel
anerkannte Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen sowie Bezeichnungen der Fachkunde und Ermächtigungen für die Weiterbildung
Kosten
Für die Inanspruchnahme besonderer Amtshandlungen können die Tierärztekammern aufgrund ihrer Gebührensatzung Gebühren erheben und Auslagenersatz fordern
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: +49 (0)331 866-1676 Fax.: +49 (0)331 866-1753
Stichwörter
Haustier, tierärztliches Standesrecht, Tierärztinnen, Tierärzte, Tierärztekammer, Reglementierter Beruf