Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Ich möchte eine Halteverbotszone einrichten lassen - wohin kann ich mich wenden?

    Beschreibung

    Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

    (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

    Ansprechpartner

    Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 10

    19322 Wittenberge

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wittenberge Rathaus
      Linie:
      • Bus: 942

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Über einen Fahrstuhl ist das Rathaus auch mit Rollstuhl oder Gehhilfen möglich. Der Fahrstuhl befindet sich auf der Seite der Bernard-Remy-Straße.

    Kontakt

    Fax: 03877 951-123

    Telefon Festnetz: 03877 951-214

    E-Mail: ordnungsamt@wittenberge.de

    Internet

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Verkehrsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Grund für das Halteverbot
    • Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
    • Dauer der Sperrung
    • Übersichtsplan oder Skizze

    Voraussetzungen

    Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn das Be- und Entladen des Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem Halte- oder Parkverbot gilt oder
    • sich der Umzugstransport in einer Fußgängerzone befinden wird. 

    Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

    • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.

    Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

    Fristen

    Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

    Kosten

    Die Gebühren (auch Sondernutzungsgebühren) richten sich nach dem Umfang der Beschränkung oder nach dem Grad der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

    Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

    Hinweise für Wittenberge

    Abhängig von der Dauer, mind. 15 EUR: Gebühr ab 15.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English