Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Ich möchte eine Halteverbotszone einrichten lassen - wohin kann ich mich wenden?

    Beschreibung

    Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.

    Hinweise für Neuruppin: Parkplatzabsperrung für Umzug Einrichtung Halteverbotszone

    Für den Zweck eines Umzuges können Sie einen Antrag auf Einrichtung einer Halteverbotszone stellen. Da es  sich dabei um einen Eingriff in den Straßenverkehr handelt, ist eine Genehmigung erforderlich. Der Antrag sollte rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor dem Umzugstermin gestellt werden.

    Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Einrichtung einer Halteverbotszone für einen Umzug auszudrucken, handschriftlich auszufüllen und an die Stadtverwaltung Neuruppin zu senden.

    Für den Zweck eines Umzuges können Sie einen Antrag auf Einrichtung einer Halteverbotszone stellen. Da es  sich dabei um einen Eingriff in den Straßenverkehr handelt, ist eine Genehmigung erforderlich. Der Antrag sollte rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor dem Umzugstermin gestellt werden.

    Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Einrichtung einer Halteverbotszone für einen Umzug auszudrucken, handschriftlich auszufüllen und an die Stadtverwaltung Neuruppin zu senden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

    (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 33/34

    16816 Neuruppin

    Das Amt für Tiefbau und Stadtgrün befindet sich im Rathaus B. 

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs: Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2023 (von: Gernt, Jasmin)

    Technisch geändert am 23.08.2024 (von: Schiller, Hendrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Grund für das Halteverbot
    • Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
    • Dauer der Sperrung
    • Übersichtsplan oder Skizze

    Voraussetzungen

    Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn das Be- und Entladen des Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem Halte- oder Parkverbot gilt oder
    • sich der Umzugstransport in einer Fußgängerzone befinden wird. 

    Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

    • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.

    Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

    Fristen

    Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

    Kosten

    Die Gebühren (auch Sondernutzungsgebühren) richten sich nach dem Umfang der Beschränkung oder nach dem Grad der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

    Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)