Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Ich möchte eine Halteverbotszone einrichten lassen - wohin kann ich mich wenden?

    Beschreibung

    Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

    (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

    Ansprechpartner

    Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung, Bereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 56

    16775 Gransee

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
      Linien:
      • Bus: 854
      • Bus: 837
      • Bus: 836
      • Bus: 845
      • Bus: 841
      • Bus: 833
      • Bus: 835

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03306 751-306(Marlies Schenk)

    Telefon Festnetz: 03306 751-303(Raik Zisick)

    Telefon Festnetz: 03306 751-309(Dario Janicki)

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00

    BIC: BEVODEBB

    Bankinstitut: Berliner Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Grund für das Halteverbot
    • Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
    • Dauer der Sperrung
    • Übersichtsplan oder Skizze

    Voraussetzungen

    Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn das Be- und Entladen des Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem Halte- oder Parkverbot gilt oder
    • sich der Umzugstransport in einer Fußgängerzone befinden wird. 

    Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

    • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.

    Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

    Fristen

    Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

    Kosten

    Die Gebühren (auch Sondernutzungsgebühren) richten sich nach dem Umfang der Beschränkung oder nach dem Grad der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

    Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Stichwörter

    Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English