Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Ich möchte eine Halteverbotszone einrichten lassen - wohin kann ich mich wenden?

    Beschreibung

    Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.

    Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Umzug (IES:Potsdam)

    Für die Durchführung eines Möbelumzuges besteht die Möglichkeit Verkehrszeichen (Vz286-10/-20  StVO "eingeschränktes Haltverbot - Anfang/ Ende") mit den Zusätzen "Umzugsdatum" und "Umzugszeit" verkehrsrechtlich anordnen zu lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

    (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 4754 Arbeitsgruppe Baustellen und Verkehrssteuerung

    Beschreibung

    Die Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung ist verantwortlich für die Genehmigung von Baumaßnahmen und Sperrungen auf öffentlichem Straßenland, für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Lichtsignalanlagen, elektrisch versenkbaren Pollern sowie dem Verkehrsinformationssystem (Informationstafeln) und der Verkehrsmanagementzentrale. Die Arbeitsgruppe setzt Maßnahmen aus dem SteK-Verkehr hinsichtlich der Gesamtverkehrssteuerung insbesondere der ÖV-Beschleunigung um. Die Reduzierung von Luftschadstoffen durch den motorisierten Verkehr nimmt hierbei eine besondere Rolle ein.

    Bauvorhaben, die den Verkehr in der Landeshauptstadt Potsdam maßgeblich beeinflussen, werden von der Beantragung bis zur Realisierung der Maßnahme elektronisch erfasst und im Rahmen des Baustellenmanagements bearbeitet, um Störungen und Beeinträchtigungen der Mobilität in Potsdam minimieren zu können.

    Die Internetseite www.mobil-potsdam.de wird von der Arbeitsgruppe betrieben und bietet u.a. aktuelle Information zur Verkehrslage, Baustellen und Parken. Störungsmeldungen von Verkehrseirichtungen und Lichtsignalanlagen werden erfasst und bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 104

    14473 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0331 2893294

    Telefon Festnetz: 0331 2892752

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für einen Umzug / Ladezone

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Grund für das Halteverbot
    • Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
    • Dauer der Sperrung
    • Übersichtsplan oder Skizze

    Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Umzug (IES:Potsdam)

    • Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben per Post / Mail / Fax)

    Voraussetzungen

    Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn das Be- und Entladen des Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem Halte- oder Parkverbot gilt oder
    • sich der Umzugstransport in einer Fußgängerzone befinden wird. 

    Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

    • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Absatz 6 

    Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Umzug (IES:Potsdam)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.

    Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

    Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Umzug (IES:Potsdam)

    Die protokollierte Aufstellung der Verkehrszeichen muss durch den Antragsteller mindestens 96 Stunden vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

    Anträge sind prinzipiell nur auf eine Straße bezogen zu stellen.

    Fristen

    Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

    Kosten

    Die Gebühren (auch Sondernutzungsgebühren) richten sich nach dem Umfang der Beschränkung oder nach dem Grad der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

    Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

    Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Umzug (IES:Potsdam)

    Die Gebühren sind individuell für den Einzelfall zu klären.

    Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Umzug (IES:Potsdam)

    Die Aufstellung der Verkehrszeichen muss vom Antragsteller separat erfolgen.

    Hierfür kann z. B. eine entsprechende Firma (zu finden in den Gelben Seiten unter Baustellenabsicherung) beauftragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de