abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Wo bekomme ich mein abgeschlepptes Auto zurück?

    Beschreibung

    Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

    (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 29

    14669 Ketzin/Havel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ketzin (Havel), Rathausstraße
      Linie:
      • Bus: 614, 642, 658
    • Haltestelle: Ketzin (Havel), Am Markt
      Linie:
      • Bus: 614, 642, 658

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Hinweise: Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33233 720720

    Fax: +49 33233 720199

    E-Mail: ordnungsamt@ketzin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    -ggf. Abschleppfahrzeug

    Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Kfz-Verwahrplatz, Fahrzeug-Verwahrplatz, Parken über einen längeren Zeitraum, Falschparker abschleppen, Falschparker melden, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Autoknast, abgeschleppt, Dauerparker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English