abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Wo bekomme ich mein abgeschlepptes Auto zurück?

    Beschreibung

    Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

    (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

    Ansprechpartner

    322 Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 31

    14612 Falkensee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 18:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3322 281-344

    E-Mail: owi-verkehr@falkensee.de

    Kontaktperson

    • Frau Kerstin Wöstenfeld-Paul

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    -ggf. Abschleppfahrzeug

    Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Dauerparker, Autoknast, Falschparker abschleppen, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Parken über einen längeren Zeitraum, abgeschleppt, Kfz-Verwahrplatz, Falschparker melden, Fahrzeug-Verwahrplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English