abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe
Wo bekomme ich mein abgeschlepptes Auto zurück?
Beschreibung
Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes
(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
Ansprechpartner
322 Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 18:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3322 281-344
E-Mail: owi-verkehr@falkensee.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
-ggf. Abschleppfahrzeug
Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Autoknast, Kfz-Verwahrplatz, Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz, Parken über einen längeren Zeitraum, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Dauerparker, Falschparker melden, abgeschleppt