abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Wo bekomme ich mein abgeschlepptes Auto zurück?

    Beschreibung

    Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

    (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Langengrassau Luckauer Straße 61

    15926 Heideblick

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Öffentliche Verkehrsmittel
      Linie:
      • Bus: Linie 473

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35454 88140

    Fax: 035454 88188

    E-Mail: gemeinde@heideblick.de

    Kontaktperson

    • Herr Stephan Weide (Ordnungsamtsleiter, Gewerbe)

      Telefon Festnetz: +49 35454 88140

      E-Mail: weide@heideblick.de

    • Frau Annely Krüger (SB Kita, Schule, Ordnungsamt, Gewerbe)

      Telefon Festnetz: +49 35454 88141

      E-Mail: krueger@heideblick.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    -ggf. Abschleppfahrzeug

    Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Dauerparker, Autoknast, Fahrzeug-Verwahrplatz, abgeschleppt, Falschparker abschleppen, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Kfz-Verwahrplatz, Parken über einen längeren Zeitraum, Falschparker melden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de