• Temnitzquell (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Aufnahme einer Kanzlei in eine Rechtsanwaltskammer nach Verlegung des Sitzes aus dem Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer

Aufnahme einer Kanzlei in eine Rechtsanwaltskammer nach Verlegung des Sitzes aus dem Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer

Wechsel des Kanzleisitzes von einem Rechtsanwaltskammerbezirk in einen anderen

Beschreibung

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin setzt die Einrichtung einer Kanzlei voraus, d.h. eines permanent eingerichteten und zu konventionellen Geschäftszeiten geöffneten Büros, das zur Führung vertraulicher Mandantengespräche und zur Unterbringung von Mandatsakten geeignet ist. Die Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltskammer richtete sich nach der Örtlichkeit dieses Büros. Eine Verlegung des Verwaltungssitzes in einen anderen Rechtsanwaltskammerbezirk führt zum Wechsel der Kammermitgliedschaft und bedarf der örtlichen Um-Zulassung

zuständige Stelle

Rechtsanwaltskammer

Ansprechpartner

Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg (RAK)

Adresse

Postanschrift

Grillendamm 2

14776 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon Festnetz: 03381 25330

Fax: 03381 253323

E-Mail: info@rak-brb.de

Internet

Stichwörter

Anwaltskammer, BBA, RAK, Rechtsanwaltskammer, REFA, REFAWI

Version

Technisch erstellt am 19.11.2020

Technisch geändert am 27.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Abschrift der aktuellen Gesellschafterliste nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG
  • Ablichtungen der Anstellungsverträge
    • der Geschäftsführer/innen
    • der Prokuristen/innen
    • der Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages
  • Ablichtung der Gründungsurkunde
  • Nachweis des Abschlusses der Haftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr
  • Ablichtung des Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung der Geschäftsführer/innen, ggf. auch von Prokuristen/innen (nur, falls sich die Bestellung nicht aus Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde ergibt)

Formulare

Voraussetzungen

§ 59d BRAO gemäß § 59m Absatz 2 i.V.m. § 36 BRAO i.V.m. § 26 VwVfG

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  •  Mitteilung der Sitzverlegung und Einreichung der Nachweisunterlagen, insbesondere des zu ändernden Gesellschaftsvertrages,
  • Erörterung und Beschlussfassung im Vorstand
  • Aufnahme und Benachrichtigung gegenüber der Rechtsanwalts-GmbH

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

375,00 € (§ 1 Nr. 4 der Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO)

Hinweise (Besonderheiten)

Der Wechsel der Kammermitgliedschaft berührt nicht die Rechtsberatungsbefugnis und ebenfalls nicht die Titelführungsbefugnis; d.h., dass auch im neuen Kammerbezirk die anwaltlichen Beratungsleistungen ununterbrochen fortgesetzt bzw. angeboten werden können.

Weitere Informationen

BGH (BGH NJW 2005, 1568; BGH NJW 2006, 1132)

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg am 16.01.2020

Version

Technisch erstellt am 15.11.2019

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020