Aufnahme einer Kanzlei in eine Rechtsanwaltskammer nach Verlegung des Sitzes aus dem Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer

    Aufnahme einer Kanzlei in eine Rechtsanwaltskammer nach Verlegung des Sitzes aus dem Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer

    Wechsel des Kanzleisitzes von einem Rechtsanwaltskammerbezirk in einen anderen

    Beschreibung

    Die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin setzt die Einrichtung einer Kanzlei voraus, d.h. eines permanent eingerichteten und zu konventionellen Geschäftszeiten geöffneten Büros, das zur Führung vertraulicher Mandantengespräche und zur Unterbringung von Mandatsakten geeignet ist. Die Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltskammer richtete sich nach der Örtlichkeit dieses Büros. Eine Verlegung des Verwaltungssitzes in einen anderen Rechtsanwaltskammerbezirk führt zum Wechsel der Kammermitgliedschaft und bedarf der örtlichen Um-Zulassung

    zuständige Stelle

    Rechtsanwaltskammer

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg (RAK)

    Adresse

    Postanschrift

    Grillendamm 2

    14776 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03381 25330

    Fax: 03381 253323

    E-Mail: info@rak-brb.de

    Internet

    Stichwörter

    Anwaltskammer, BBA, RAK, REFA, REFAWI

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • beglaubigte Abschrift der aktuellen Gesellschafterliste nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG
    • Ablichtungen der Anstellungsverträge
      • der Geschäftsführer/innen
      • der Prokuristen/innen
      • der Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb
    • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages
    • Ablichtung der Gründungsurkunde
    • Nachweis des Abschlusses der Haftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
    • Nachweis über die Zahlung der Gebühr
    • Ablichtung des Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung der Geschäftsführer/innen, ggf. auch von Prokuristen/innen (nur, falls sich die Bestellung nicht aus Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde ergibt)

    Formulare

    Voraussetzungen

    § 59d BRAO gemäß § 59m Absatz 2 i.V.m. § 36 BRAO i.V.m. § 26 VwVfG

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    •  Mitteilung der Sitzverlegung und Einreichung der Nachweisunterlagen, insbesondere des zu ändernden Gesellschaftsvertrages,
    • Erörterung und Beschlussfassung im Vorstand
    • Aufnahme und Benachrichtigung gegenüber der Rechtsanwalts-GmbH

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    375,00 € (§ 1 Nr. 4 der Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Wechsel der Kammermitgliedschaft berührt nicht die Rechtsberatungsbefugnis und ebenfalls nicht die Titelführungsbefugnis; d.h., dass auch im neuen Kammerbezirk die anwaltlichen Beratungsleistungen ununterbrochen fortgesetzt bzw. angeboten werden können.

    Weitere Informationen

    BGH (BGH NJW 2005, 1568; BGH NJW 2006, 1132)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg am 16.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English