Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst Gestattung

    Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst Gestattung

    Unter welchen Umständen darf ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin gleichzeitig im öffentlichen Dienst arbeiten?

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist die gleichzeitige Tätigkeit eines/einer RA/RAin im öffentlichen Dienst berufsrechtlich nicht gestattet und führt gem. § 14 Abs. 2 Nr. 8 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zum Verlust der Anwaltszulassung.

    Von dieser Regel formuliert § 47 BRAO eine Ausnahme:

    Soweit die berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Richter, Beamter, Soldat und Angestellter zeitlich befristet ist, bleibt die Zulassung aufrechterhalten, während für den Berufsträger ein Vertreter bestellt wird oder ihm ausnahmsweise gestattet bleibt, im Beruf als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin weiterhin zu praktizieren.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg (RAK)

    Adresse

    Postanschrift

    Grillendamm 2

    14776 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03381 25330

    Fax: 03381 253323

    E-Mail: info@rak-brb.de

    Internet

    Stichwörter

    Anwaltskammer, BBA, RAK, REFA, REFAWI

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Stellenprofil und Nachweis der Befristung durch geeignete Unterlagen, bspw. eine Ablichtung des Arbeitsvertrages

    Voraussetzungen

    Mitteilung einer anderweitigen, zeitlich befristeten Tätigkeit im öffentlichen Dienst unter gleichzeitiger, präziser Definition des Tätigkeitsprofils und der Tätigkeitsbedingungen (formlos)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Antrageingang:

    • Zuordnung zur Personalakte
    • Vorlage des Antrages zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand
       

    Nach Entscheidung:

    • Gestattungsanschreiben
    • Registrierung im Personalvorgang und im kammerinternen Anwaltsverzeichnis

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gestattung der parallelen Tätigkeit als Rechtsanwalt für Beamte, Richter und Soldaten auf Zeit ist eine gesetzlich vorgesehene, in der Praxis quasi nicht angewandte Ausnahme. Für Angestellte auf Zeit ist das Tätigkeitsprofil und der Außenauftritt maßgeblich; die verwaltende, rein binnengerichtete Tätigkeit ist i.d.R. zulässig, die exekutive Tätigkeit mit korrespondierendem Außenauftritt nicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz. Telefon (0331 866-0) Poststelle@mdjev.brandenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English