Befreiung von der Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung

    Befreiung von der Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung

    Unbefristete oder befristete Erlaubnis, eine Kanzlei nicht einrichten und unterhalten zu müssen

    Beschreibung

    Die Einrichtung/Unterhaltung einer Kanzlei kann in wenigen, eng umgrenzten Ausnahmefällen für den Berufsträger nicht zumutbar oder sogar vollständig unmöglich sein.

    Solche Situationen sind anerkannt für:

    • langfristige, stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte
    • langfristige, die Berufsausübung ausschließende familiäre Verpflichtungen, bspw. häusliche Pflege, Erziehungszeiten
    • Einrichtung einer Kanzlei im Ausland.

    In diesen Fällen soll der Berufsträger nicht auf seine Zulassung verzichten müssen; vielmehr wird die Zulassung aufrechterhalten und zur reibungslosen Fortsetzung der Mandanten- und Gerichtskorrespondenz gem. § 30 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ein Zustellbevollmächtigter ernannt.

    erforderliche Unterlagen

    Glaubhaftmachung des Hinderungsgrundes durch geeignete Unterlagen

    Voraussetzungen

    Nachweis, dass vorübergehend oder dauerhaft die Einrichtung/Unterhaltung einer Kanzlei unzumutbar oder unmöglich ist (formloser Antrag mit Begründung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Antrageingang:

    • Zuordnung zur Personalakte
    • Vorlage des Antrages zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand

    Nach Entscheidung:

    • Gestattungsanschreiben
    • Registrierung im Personalvorgang und im kammerinternen Anwaltsverzeichnis

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Befreiung von der Kanzleipflicht ist ein eng eingegrenztes Privileg, das nur in einer Ausnahmesituation gewährt werden soll.

    Soweit die Kanzlei aufgegeben/geschlossen wird, ohne dass einer der benannten Ausnahmefälle vorliegt, führt dies i.d.R. zum Verlust der Anwaltszulassung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: +49 (0)331 866-1676 Fax.: +49 (0)331 866-1753 am 16.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)