Sondernutzung von Straßen

    Straßensperrungen

    Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.

    Beschreibung

    Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwedt/Oder - Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5

    16303 Schwedt/Oder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 -12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3332 446-645

    Fax: +49 3332 446-612

    E-Mail: ordnungsamt.stadt@schwedt.de

    Kontaktperson

    • Herr Jens Treuheit

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-645

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Stichwörter

    Straßensperren, Straßenverkehr, Sperrungen, Baustelle anmelden, Absperrung, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Baustellen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de