Straßensperrungen
Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.
Beschreibung
Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Parkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03984 75313
Telefon Festnetz: 03984 75314
Fax: 03984 75390
E-Mail: verkehrsbehoerde@prenzlau.de
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
Weitere Informationen
Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Sperrungen, Baustellen, Straßensperren, Straßenverkehr, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Baustelle anmelden, Absperrung