Sondernutzung von Straßen

    Straßensperrungen

    Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.

    Beschreibung

    Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Meyenburg - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Freyensteiner Straße 42

    16945 Meyenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033968 82517

    Fax: 033968 82542

    E-Mail: brandschutz@amtmeyenburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Amt Meyenburg

    Empfänger: Amt Meyenburg

    IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Stichwörter

    Straßensperren, Straßenverkehr, Sperrungen, Baustelle anmelden, Absperrung, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Baustellen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de