Straßensperrungen
Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.
Beschreibung
Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Amt Meyenburg - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Bankverbindung
Amt Meyenburg
Empfänger: Amt Meyenburg
IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Weitere Informationen
Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Sperrungen, Baustellen, Straßensperren, Straßenverkehr, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Baustelle anmelden, Absperrung