Straßensperrungen
Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.
Beschreibung
Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Sachgebiet Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Das Amt für Tiefbau und Stadtgrün befindet sich im Rathaus B.
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs: Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
Internet
Weitere Informationen
Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Baustelle anmelden, Straßenverkehr, Straßensperren, Baustellen, Absperrung, Sperrungen