Sondernutzung von Straßen

    Straßensperrungen

    Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.

    Beschreibung

    Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 33/34

    16816 Neuruppin

    Das Amt für Tiefbau und Stadtgrün befindet sich im Rathaus B. 

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs: * Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr * Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.

    Kontaktperson

    • Herr Manuel Grund

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Stichwörter

    Straßensperren, Straßenverkehr, Sperrungen, Baustelle anmelden, Absperrung, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Baustellen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de