Sondernutzung von Straßen

    Straßensperrungen

    Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.

    Beschreibung

    Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141466

    Fax: +49 3334 2142466

    E-Mail: svb@kvbarnim.de

    E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Stichwörter

    Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Sperrungen, Baustellen, Absperrung, Baustelle anmelden, Straßenverkehr, Straßensperren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de