Straßensperrungen
Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.
Beschreibung
Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.
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Ansprechpartner
Tiefbau
Aktuelles
Für die Planung und den Bau von Straßen und die Entwicklung der gesamten kommunalen Infrastruktur ist der Sachbereich Tiefbau verantwortlich. Straßenbau Straßenverwaltung Straßenplanung Verkehrsanlagen Straßenbeleuchtung Wasserbau Straßenentwässerung Grundstückszufahrten Verkehrsschilder Regenwasserbewirtschaftungskonzept Leitungsbau Baustellenzufahrten Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Die Büroräume befinden sich im 1. OG.
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 33762 753567
Telefon Festnetz: +49 33762 753563
Telefon Festnetz: +49 33762 753572
E-Mail: tiefbau@zeuthen.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Gemeindekasse Zeuthen
Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen
IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Weitere Informationen
Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Sperrungen, Baustellen, Straßensperren, Straßenverkehr, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Baustelle anmelden, Absperrung