Sondernutzung von Straßen

    Straßensperrungen

    Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.

    Beschreibung

    Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 57

    15738 Zeuthen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Die Büroräume befinden sich im 1. OG.

    Öffnungszeiten

    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 33762 753562

    Telefon Festnetz: +49 33762 753563

    Telefon Festnetz: +49 33762 753567

    Telefon Festnetz: +49 33762 753572

    E-Mail: tiefbau@zeuthen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Zeuthen

    Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen

    IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Stichwörter

    Straßensperren, Baustellen, Sperrungen, Straßenverkehr, Baustelle anmelden, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Absperrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English