Straßensperrungen
Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.
Beschreibung
Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Die Büroräume befinden sich im 1. OG.
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 33762 753562
Telefon Festnetz: +49 33762 753563
Telefon Festnetz: +49 33762 753567
Telefon Festnetz: +49 33762 753572
E-Mail: tiefbau@zeuthen.de
Kontaktperson
n.n. (Tiefbau)
Frau Ute Rodeike (Tiefbau)
Herr Bernd Adam (Tiefbau)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Zeuthen
Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen
IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Weitere Informationen
Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Straßensperren, Baustellen, Sperrungen, Straßenverkehr, Baustelle anmelden, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Absperrung