Straßensperrungen
Straßensperrungen sind Sondernutzungen, die genehmigt werden müssen.
Beschreibung
Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3334 2142466
Telefon Festnetz: +49 3334 2141466
E-Mail: svb@kvbarnim.de
E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de
Internet
Weitere Informationen
Informieren Sie sich über Straßenbaumaßnahmen auch auf der Homepage des Landesbetriebes Straßenbau.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Baustelle anmelden, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Sperrungen, Straßenverkehr, Absperrung, Straßensperren, Baustellen