Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

    Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

    Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

    Beschreibung

    Als Lehrling (Auszubildende/Auszubildender) im Handwerk können Sie nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen.

    zuständige Stelle

    Handwerkskammern

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Ahornstraße 18

    14482 Potsdam

    Kontakt

    Fax: 0331 3703-100

    Telefon Festnetz: 0331 3703-1

    E-Mail: info@hwkpotsdam.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldungsformular,
    • zuletzt erteiltes Berufsschulzeugnis/erteilte Berufsschulzeugnisse,
    • Zwischenprüfungszeugnis,
    • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die/der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihr/ihm bis zum vorzeitigen Termin der abschließenden Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
    • schriftliche Stellungnahme der Berufsschule über den Leistungsstand der/des Auszubildenden,
    • Teilnahmenachweis für die vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
    • vorgeschriebene Berichtshefte/Ausbildungsnachweise.

    Formulare

    Antragsformular der jeweiligen Handwerkskammer

    Voraussetzungen

    • Überdurchschnittliche Noten auf dem zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis,
    • überdurchschnittliche Noten auf dem Zwischenprüfungszeugnis,
    • überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb,
    • alle Kenntnisse und Fertigkeiten können Ihnen bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung vermittelt werden,
    • Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
    • Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte/Ausbildungsnachweise,
    • die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung wird nicht unterschritten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung bei der zuständigen Handwerkskammer.

    Fristen

    Rechtzeitige Antragstellung vor der jeweiligen Prüfung unter Beachtung der maßgeblichen Prüfungstermine der jeweiligen Handwerkskammer.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen

    Kosten

    Laut Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis

    Weitere Informationen

    Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

    Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Gesellenprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Gesellenprüfung berücksichtigt werden können.

    Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 23.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2023

    Stichwörter

    Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de