• Schönborn (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Beschreibung

Als Lehrling (Auszubildende/Auszubildender) im Handwerk können Sie nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen.

zuständige Stelle

Handwerkskammern

Ansprechpartner

Handwerkskammer Cottbus

Adresse

Hausanschrift

Altmarkt 17

03046 Cottbus/Chóśebuz

Kontakt

Telefon Festnetz: 0355 7835-444

Fax: 0355 7835-280

E-Mail: hwk@hwk-cottbus.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 29.09.2020

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Anmeldungsformular,
  • zuletzt erteiltes Berufsschulzeugnis/erteilte Berufsschulzeugnisse,
  • Zwischenprüfungszeugnis,
  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die/der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihr/ihm bis zum vorzeitigen Termin der abschließenden Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
  • schriftliche Stellungnahme der Berufsschule über den Leistungsstand der/des Auszubildenden,
  • Teilnahmenachweis für die vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
  • vorgeschriebene Berichtshefte/Ausbildungsnachweise.

Formulare

Antragsformular der jeweiligen Handwerkskammer

Voraussetzungen

  • Überdurchschnittliche Noten auf dem zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis,
  • überdurchschnittliche Noten auf dem Zwischenprüfungszeugnis,
  • überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb,
  • alle Kenntnisse und Fertigkeiten können Ihnen bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung vermittelt werden,
  • Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
  • Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte/Ausbildungsnachweise,
  • die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung wird nicht unterschritten.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der zuständigen Handwerkskammer.

Fristen

Rechtzeitige Antragstellung vor der jeweiligen Prüfung unter Beachtung der maßgeblichen Prüfungstermine der jeweiligen Handwerkskammer.

Bearbeitungsdauer

Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen

Kosten

Laut Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis

Weitere Informationen

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Gesellenprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Gesellenprüfung berücksichtigt werden können.

Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 23.10.2019

Version

Technisch erstellt am 12.11.2019

Technisch geändert am 15.09.2023

Stichwörter

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020