Vertrauliche Geburt
Hilfen für Schwangere mit Anonymitätswunsch
Beschreibung
Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Sie ermöglicht eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung und garantiert Müttern 16 Jahre lang Anonymität. Beraterinnen begleiten die betreffenden Frauen im Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Wege für ein Leben mit Kind aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die betroffenen Kinder können dann ab dem 16. Lebensjahr ihre Herkunft erfragen.
Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung erstmals ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt.
Die vertrauliche Geburt ist eine seit 2014 in Deutschland gesetzlich verankerte Alternative zur anonymen Geburt. Am 1. Mai 2014 trat in Deutschland das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft.
zuständige Stelle
Die vertrauliche Geburt ist ein bundesweites Hilfsangebot, das Sie in Anspruch nehmen können. Eine Verpflichtung zur Beratung in einer wohnortsnahen Beratungsstelle besteht nicht – Sie sind in Ihrer Wahl frei und nicht an eine Stadt oder ein Bundesland gebunden. Überall in Deutschland gelten einheitliche Vorgaben.
Unter
https://www.geburt-vertraulich.de/vertrauliche-geburt/
Wird Ihnen weitergeholfen – nutzen Sie das Hilfsangebot und fragen nach. Hier erfahren Sie die richtigen Ansprechpartnerinnen in ihrer Nähe und an wen Sie sich sicher wenden können.
Zuständigkeit
Hilfetelefon: Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon "Schwangere in Not" (Nummer: 0800 40 40 020) ist eine erste Anlaufstelle, die bei Bedarf auch eine fremdsprachige Beratung anbietet
Ansprechpartner
Für Uckerfelde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Der Bund übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ( +49 331 866-0 )
Stichwörter
anonyme Geburt, Adoption, geheime Geburt, Geburt, Geburt, vertrauliche, Babykörbchen, Babyklappe, Babyfenster, vertrauliche Geburt, Pflegeeltern, Schwangerschaftskonflikt