Handwerksrolle Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung

    Handwerksrolle Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung

    Wer wird in die Handwerksrolle eingetragen?

    Beschreibung

    Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in das die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk einzutragen sind, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO). Die Handwerksrolle wird von den Handwerkskammern geführt.

    zuständige Stelle

    Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1, 10 HwO

    Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Potsdam

    Adresse

    Postanschrift

    Charlottenstraße 34 - 36

    14467 Potsdam

    Hausanschrift

    Ahornstraße 18

    14482 Potsdam

    Besucheranschrift

    Kontakt

    Fax: 0331 3703-100

    Telefon Festnetz: 0331 3703-0

    E-Mail: info@hwkpotsdam.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 08.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de