Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

    Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutischtechnische(r) Assistentin / Assistent können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen.

    Beschreibung

    Die Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland durch genaue Vorschriften geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung "pharmazeutisch-technische Assistentin" oder "pharmazeutisch-technischer Assistent" führen und in dem Beruf arbeiten.

    Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutisch- technische(r) Assistentin / Assistent wird zur Ausübung des genannten Berufs benötigt. Sie müssen diese beantragen. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
    • nach einem zweijährigen Lehrgang und einer halbjährigen praktischen Ausbildung die staatliche Prüfung für pharmazeutisch-technische Assistenten bestanden haben,
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

    Zuständigkeit

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und

    Gesundheit (LAVG)

    Abteilung Gesundheit

    Wünsdorfer Platz 3

    15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf)

    Tel. 0331- 8683821

    Fax. 0331- 8683826

    E- Mail: DezernatG1 @lavg.brandenburg.de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Großbeerenstraße 181-183

    14482 Potsdam

    Postfachadresse

    Postfach 90 0236

    14438 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 8683-801

    Fax: 0331 8683-809

    E-Mail: gesundheit.office@lavg.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Gesundheitsschutz, LAVG

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate)
    • Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes "pharmazeutisch-technische Assistentin/pharmazeutisch- technischer Assistent" (nicht älter als 3 Monate)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • nach einem zweijährigen Lehrgang und einer halbjährigen praktischen Ausbildung bestandene staatliche Prüfung für pharmazeutisch-technische Assistenten
    • Sie sind gesundheitlich geeignet. (Das heißt, dass Sie psychisch und physisch als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können.)
    • Sie sind zuverlässig für die Arbeit als pharmazeutisch-technische Assistenz und haben keine Vorstrafen.
    • Sie haben die für die Tätigkeit nötigen Deutschkenntnisse. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutisch- technische(r) Assistentin / Assistent beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:

    - Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.

    - Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.

    - Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ein.

    - Per Post erhalten Sie dann die gewünschten Erlaubnis und überweisen die dafür vorgesehene Gebühr.

    Fristen

    Keine.

    Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.

    Bearbeitungsdauer

    • LAVG teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen
    • bei vollständigen Unterlagen: in der Regel 1 Monat

    Kosten

    Die Kosten sind abhängig von dem Aufwand für die Bearbeitung.

    Kostenrahmen: "Gebühr: EUR 46,00 bis 191,00"

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 25.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English