• Gorden-Staupitz (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

Schwerbehinderte Menschen können einen Parkausweis beantragen.

Beschreibung

Es können Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen in Form eines EU-Parkausweises („blauer Parkausweis“) gewährt werden.

Schwerbehinderte, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind (besondere Gruppen Schwerbehinderter) können Parkerleichterungen – begrenzt auf das Bundesgebiet – gewährt werden („orangefarbener Parkausweis“).

Der Parkausweis bietet eine Fülle von Parksonderrechten, z. B. das kostenfreie Parken in parkraumbewirtschafteten Gebieten.

Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des oder der Berechtigten genutzt werden unabhängig vom benutzten Fahrzeug.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte

Ansprechpartner

Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Aktuelles

Allgemeine Verkehrsangelegenheiten:

Beschreibung

Aufgaben:  

  • Anordnungen
  • Baumaßnahmen
  • Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
  • Personenverkehr
  • Bootszulassungen

Adresse

Hausanschrift

Riesaer Straße 17

04924 Bad Liebenwerda

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr ; Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 35341 97-7664

E-Mail: stva.vks@lkee.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Version

Technisch erstellt am 04.12.2018

Technisch geändert am 05.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Antrag (bei der zuständigen Behörde anzufordern)
  • Kopie Schwerbehindertenausweis bzw. Kopie Bescheid des Versorgungsamtes
  • Kopie Personalausweis
  • aktuelles Lichtbild (nur für EU-Parkausweis)
  • ggf. Gleichstellungsbescheinigung des Versorgungsamtes
  • ggf. eine Vollmacht oder den Betreuerausweis

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Formulare

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie sind ein schwerbehinderter Mensch mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und verfügen über eine Fahrerlaubnis oder
  • Sie gehören einer der folgenden Personengruppen an:
    • blinde Menschen;
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen, wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten oder
  • Sie gehören einer der folgenden Personengruppen an:
    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt;
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Fristen

Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal fünf Jahre erteilt. Sie kann widerrufen werden.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Die Ausnahmegenehmigungen gelten für das ganze Bundesgebiet.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 13.09.2019

Version

Technisch erstellt am 11.10.2019

Technisch geändert am 08.11.2024

Stichwörter

SB-Ausweis, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, Parkberechtigung, Behindertenparkplatz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020