Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
Schwerbehinderte Menschen können einen Parkausweis beantragen.
Beschreibung
Es können Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen in Form eines EU-Parkausweises („blauer Parkausweis“) gewährt werden.
Schwerbehinderte, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind (besondere Gruppen Schwerbehinderter) können Parkerleichterungen – begrenzt auf das Bundesgebiet – gewährt werden („orangefarbener Parkausweis“).
Der Parkausweis bietet eine Fülle von Parksonderrechten, z. B. das kostenfreie Parken in parkraumbewirtschafteten Gebieten.
Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des oder der Berechtigten genutzt werden unabhängig vom benutzten Fahrzeug.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Aktuelles
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten:
Beschreibung
Aufgaben:
- Anordnungen
- Baumaßnahmen
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
- Personenverkehr
- Bootszulassungen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 35341 97-7664
E-Mail: stva.vks@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Fachbereich 1 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz vor der Rats-Apotheke
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Kurzzeitparkplätze im Marktbereich
Gebühren: nein
Parkplatz: öffentliche Parkplätze in unmittelbarer Umgebung
Gebühren: nein
Kirchhain, Markt
Bus: 550
Bus: 553
Bus: 571
Bus: 560
Bus: 544
Bus: 592
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.
Bankverbindung
Stadt Doberlug-Kirchhain
Empfänger: Stadt Doberlug-Kirchhain
IBAN: DE16 1815 1000 3230 2000 38
BIC: WELADED1EES
Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung/ für Blinde
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in Brandenburg und dem Land Berlin gem. § 46 Abs. 1 StVO
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Ehe, Einwohnermeldeamt, Erzieher, Erzieherinnen, Feuerwehr, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister, Grundschulen, Kindergarten, Kita, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Personalausweisbehörde, Schule, Schulen, Standesamt
erforderliche Unterlagen
- Antrag (bei der zuständigen Behörde anzufordern)
- Kopie Schwerbehindertenausweis bzw. Kopie Bescheid des Versorgungsamtes
- Kopie Personalausweis
- aktuelles Lichtbild (nur für EU-Parkausweis)
- ggf. Gleichstellungsbescheinigung des Versorgungsamtes
- ggf. eine Vollmacht oder den Betreuerausweis
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
- Sie sind ein schwerbehinderter Mensch mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und verfügen über eine Fahrerlaubnis oder
- Sie gehören einer der folgenden Personengruppen an:
- blinde Menschen;
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen, wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten oder
- Sie gehören einer der folgenden Personengruppen an:
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt;
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Fristen
Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal fünf Jahre erteilt. Sie kann widerrufen werden.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ausnahmegenehmigungen gelten für das ganze Bundesgebiet.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 13.09.2019
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, Parkberechtigung, SB-Ausweis, Parkerlaubnis, Behindertenparkplatz